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Zum Anspruch auf Benützungsentgelt zwischen Miteigentümern

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2021/123immolex 2021, 260 - 261 Heft 7 und 8 v. 15.7.2021

Ein Miteigentümer kann ein anteiliges Benützungsentgelt für die übermäßige Nutzung der gemeinsamen Sache durch einen anderen Miteigentümer erst ab Zugang seines ausdrücklichen oder schlüssigen Widerspruchs gegen die übermäßige Benützung durch den anderen verlangen.

6 Ob 49/21f

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