Grundsätzlich ist gem § 843 ABGB der Realteilung der Vorzug gegenüber der Zivilteilung zu geben. Dies sollte bei Mehrfamilienwohnhäusern idR durch Begründung von WE erfolgen. Was in der Theorie so bestechend und einfach klingt, wirft in der Praxis eine Vielzahl an Fragen und Problemen auf.
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