Das am 25. 7. 2020 in Kraft getretene Investitionskontrollgesetz kann auch "reine" Liegenschaftstransaktionen (Asset und Share Deals) erfassen und eine entsprechende Genehmigungspflicht auslösen, wenn eine ausländische Direktinvestition durch einen Erwerber aus einem Drittstaat erfolgt und die Immobilie für die Nutzung durch die im Gesetz genannte kritische Infrastruktur besonders wichtig ist.