Im Bereich des WE wurden ‒ anders als im Mietrecht ‒ keine spezifischen Begleitmaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Maßnahmengesetze verabschiedet. Einige der neu geschaffenen Regelungen haben allerdings auch konkrete Auswirkungen im WE, denen in diesem Beitrag nachgegangen wird.
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