Auch die Baubranche wurde von den Auswirkungen der sog COVID-19-Erkrankung und der damit verbundenen Maßnahmen und Einschränkungen nicht verschont. Auf zahlreichen Baustellen kamen die Bauarbeiten gänzlich zum Erliegen. Infolgedessen können auch in Bauträgerverträgen vereinbarte Übergabetermine oftmals nicht eingehalten werden. Der vorliegende Beitrag soll über die Rechtsfolgen informieren.
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