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Zum Feststellungsinteresse

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/40immolex 2020, 124 - 125 Heft 4 v. 31.3.2020

Den Bestandgeber trifft eine Obliegenheit, sich möglichst rasch ein umfassendes Bild über seine auf Beschädigungen, Veränderungen oder übermäßige Abnutzung des Bestandobjekts beruhenden Ansprüche zu verschaffen.

1 Ob 206/19d

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