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Treuhandschaft - im Zweifel keine "wortgetreue" Erfüllung notwendig

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/22immolex 2020, 58 - 59 Heft 2 v. 6.2.2020

Eine wort- und buchstabengetreue Erfüllung ist nur bei Treuhandschaften mit klaren Regelungen, nicht aber bei Konfliktfällen, denen es an solchen Bestimmungen mangelt, zwingend. Bei unklarer Sach- und Rechtslage und einem daraus resultierenden Konflikt kann der Treuhänder von der Möglichkeit des gerichtlichen Erlags Gebrauch machen. Nach stRsp ist er aber nicht zur Hinterlegung verpflichtet.

20 Ds 2/19b

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