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Die Errichtung eines Wintergartens auf der Dachterrasse ist keine bloß bagatellhafte Umgestaltung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2020/17immolex 2020, 49 - 50 Heft 2 v. 6.2.2020

Die Dachterrasse des Hauses ist als Teil der "Außenhaut" des Gebäudes und damit im Licht des § 16 Abs 2 Z 2 WEG als allgemeiner Teil der Liegenschaft anzusehen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn dieser Bereich an in Sondernutzung stehende Flächen angrenzt.

5 Ob 154/19m

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