Zur Absicherung von Verträgen haben sich "standardisierte" Sicherstellungen entwickelt und bewährt. Dies gilt für unterschiedliche Vertragsebenen: zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Generalunternehmer) ebenso wie zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer, aber auch bei Bauträgerverträgen. Dieser Beitrag bezieht sich auf die Sicherheiten bei Bauverträgen.
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