Der gegenständliche Beitrag behandelt ausgewählte Fragen zum BTVG. Die behandelten Themenbereiche betreffen mögliche Problemfälle iZm der Lastenfreistellungssicherung iSd § 9 Abs 3 BTVG sowie die möglichen Gestaltungsspielräume des Bauträgers in Zusammenhang mit der Haftrücklassgarantie. Die Themenbereiche haben eine Gemeinsamkeit dahingehend, dass diese mitunter die Pflichten des BTVG-Treuhänders iSd § 12 BTVG betreffen und für diesen ganz besonders haftungsrelevant sind.