vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auswirkungen gescheiterter Finanzierung auf die Maklerprovision

MaklerrechtAufsatzDaniel Lassingleithnerimmolex 2019, 69 - 73 Heft 2 v. 31.1.2019

Der 10. Senat hat zuletzt die bisherige Judikaturlinie bestätigt, wonach der Umstand, dass der Auftraggeber den Kaufpreis für die vertragsgemäß vermittelte Liegenschaft nicht aufbringen kann, für sich allein kein Grund ist, dem Makler seinen Provisionsanspruch abzuerkennen. Der vorliegende Beitrag zeigt die bisherige Judikatur auf und erörtert, unter welchen Voraussetzungen es bei gescheiterter Kapitalbeschaffung dennoch zum (teilweisen) Entfall der Maklerprovision kommen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!