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Die neuen Richtwerte 2019

EditorialAufsatzHerbert Rainerimmolex 2019, 117 Heft 4 v. 3.4.2019

Am 12. 3. 2019 wurden in BGBl II 2019/70 die neuen Richtwerte kundgemacht.

Die Vorschreibung der Erhöhung aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung hat nach den Formerfordernissen des § 16 Abs 9 Satz 2 MRG zu erfolgen, dh

schriftliches Erhöhungsbegehren,

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