Mit der Einführung des HeizKG im Jahr 1992 sowie der Regelung des § 24 MRG wurden Normen für die verbrauchsabhängige Verteilung von Heiz-/Warmwasserkosten geschaffen. In der Praxis gibt es damit zusammenhängend einige Unklarheiten, vor allem iVm der Frage, welche "Anlagentypen" darunter fallen und wer die Kosten der Wartung bzw des Ersatzes von Verschleißteilen zu tragen hat.
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