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Widmung von Wirtschaftsgütern zum gewillkürten Betriebsvermögen - buchmäßige Erfassung maßgebend

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungN. N.immolex 2019/43immolex 2019, 150 - 151 Heft 4 v. 3.4.2019

Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Privatvermögen noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, stellen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Entschluss, die Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert. Die Auffassung, entscheidend sei die tatsächliche betriebliche Nutzung (hier der Liegenschaftsflächen), ist verfehlt.

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