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Kein "additives Verfahren" beim Umlaufbeschluss

WohnungseigentumsrechtAufsatzFH-Doz.Mag. Christoph Kothbauerimmolex 2016, 304 Heft 10 v. 18.11.2016

Normen: § 24 WEG; § 25 Abs 3 WEG; § 25 Abs 2 WEG

Schlagwörter:

Beschlussfassung; Rückäußerungsfrist; Mitwirkungsrechte; Fristverlängerung; Abstimmungsprocedere; Eigentümerversammlung; Willensbildungsprozess; Mehrheitsbeschluss

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