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Einverleibung des Eigentumsrechts: "Sprungeintragung" - Voraussetzung für die Eintragung des Letzterwerbers ist, dass für jedes einzelne Erwerbsgeschäft verbücherungsfähige Urkunden vorgelegt werden

RechtsprechungGrundbuchsrechtn. n.immolex 2016/88immolex 2016, 302 - 303 Heft 10 v. 18.11.2016

Entscheidung: VwGH 9.9.2015, Ro 2015/16/0023

Normen: § 22 GBG; § 26 GGG; § 26 a GGG

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