Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung beantwortet inhaltlich die Frage, ob eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen im Außerstreitverfahren auch für Zeiträume zulässig ist, die vor dem Inkrafttreten des § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG gelegen sind. Welche Voraussetzungen müssen dahingehend zwingend gegeben sein?
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Z 8a HeizKG