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Grunderwerbsteuer - Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es unabhängig von der Bezeichnung des Kaufpreises durch die Parteien auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt an

SteuerrechtJudikaturIng. Mag. Walter Stingl, StB, WP (Anmerkung)immolex 2012/64immolex 2012, 188 - 190 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der VwGH stellt mit seiner Entscheidung klar und deutlich fest, dass das Begriffsbild der "Gegenleistung" im Regime des GrEStG wirtschaftlich zu sehen und dass weniger der vertraglich determinierte Kaufpreis, sondern vielmehr der inhaltliche Gehalt des Vertrags und der Wert der Gegenleistung, konkret eine Darlehensübernahme, als solche relevant ist.

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