Zusammenfassung: Vorliegender Sache wohnt die Frage inne, wen die (Räum-)Pflicht nach § 93 StVO trifft. Kommt es dahingehend bei einer Stiegenanlage auf die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an?
Rechtsgrundlagen: § 93 StVO
Zusammenfassung: Vorliegender Sache wohnt die Frage inne, wen die (Räum-)Pflicht nach § 93 StVO trifft. Kommt es dahingehend bei einer Stiegenanlage auf die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an?
Rechtsgrundlagen: § 93 StVO