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Zur Reichweite der Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 MRG

Miet- und WohnrechtJudikaturAnmerkung von Dr. Christian Prader, RAimmolex 2012/54immolex 2012, 174 - 176 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, unter welchen konkreten Voraussetzungen die Präklusionsfolgen des § 16 Abs 8 MRG greifen. Wie ist dahingehend eine bloß mündliche Mietzinserhöhungsvereinbarung in Hinblick auf fristwahrendes Einschreiten zu werten?

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 8 MRG

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