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Zur Abgrenzung zwischen Betriebs- und Erhaltungsaufwand

Miet- und WohnrechtJudikaturMag. Dr. Alexander Klein, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2012/3immolex 2012, 14 - 15 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Erfüllung öffentlich rechtlicher Pflichten befasst sich das erkennende Gericht differenzierend mit den Begriffen "Betriebsaufwand" und "Erhaltungsaufwand".

Rechtsgrundlagen: § 24 MRG

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