Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich die erkennende Instanz mit Höhe und Umfang einer Entschädigung für eine Liegenschaftsenteignung zu befassen. Sind auch künftige Kosten für Kaufvertragserrichtung und Kosten der Einverleibung für die Ersatzliegenschaft ersetzbar?
Rechtsgrundlagen: § 365 ABGB