Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich klärend der Frage, wann bei sukzessivem Abverkauf die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Ist vom Zeitpunkt der Übergabe oder von dem Tag der Grundbuchseintragung auszugehen?
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 932 ABGB