Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die Abbruchreife eines Gebäudes den generalisierenden Kündigungstatbestand des § 30 Abs 1 MRG verwirklicht.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MRG; § 30 Abs 2 Z 14 MRG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die Abbruchreife eines Gebäudes den generalisierenden Kündigungstatbestand des § 30 Abs 1 MRG verwirklicht.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MRG; § 30 Abs 2 Z 14 MRG
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