Zusammenfassung: Vorliegendes Erkenntnis setzt sich mit der Duldungspflicht des Mieters iZm Verbesserungsarbeiten und dem Einbau eines Personenlifts auseinander. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine solche Pflicht zu begründen?
Rechtsgrundlagen: § 8 MRG