§ 3 BaukoordinationsG; § 6 BaukoordinationsG; § 7 BaukoordinationsG; § 8 BaukoordinationsG; § 9 BaukoordinationsG
In vorliegendem Sachverhalt war zu klären, wen die Pflicht zur Bestellung eines Baukoordinators trifft, wenn Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sein werden. Wann ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestellung?