§ 57 Abs 1 GBG; § 40 Abs 2 WEG
In angesprochener Rechtssache war fraglich, ob die nach der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum eingetragene Streitanmerkung nach Einverleibung des Eigentums gelöscht werden kann. Geht der OGH von seiner bisherigen Judikatur ab?