§ 12a Abs 3 MRG; § 50 Abs 1 GmbHG
In der vorliegenden Entscheidung stellt sich die Frage, ob im Fall des Erwerbs der 3/4-Mehrheit des Mehrheitsgesellschafters, der bereits davor die absolute Mehrheit der Anteile an der Mietergesellschaft innehatte, ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse und somit eine Änderung der wirtschaftlichen Machtverhältnisse bedeute.