§ 46a Abs 2 MRG; § 46a Abs 4 MRG; § 863 ABGB; § 1444 ABGB
In der gegenständlichen Entscheidung geht es um die Anhebung des Mietzinses bei Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten innerhalb einer juristischen Person, welche Mieter ist. Mit Anmerkungen von Simone Maier-Hülle, RA in Wien.