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Individualisierung der Kündigungsgründe in der Kündigung

RechtsprechungMiet- und Wohnrechtimmolex 2009/18immolex 2009, 53 - 54 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 33 Abs 1 MRG

Bei ausdrücklicher Nennung des Kündigungsgrundes und ziffernmäßger Nennung der Norm in der Kündigung kann die kündigende Partei im Verfahren noch weitere Behauptungen vorbringen, die den Kündigungsgrund untermauern. Mit Anmerkungen von Franz Pfiel.

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