§ 4 Abs 2 MaklerG; § 18 MaklerG
In seiner Entscheidung hatte der OGH zu beurteilen, ob eine zwingende Bindung des Auftraggebers an einen bestimmten Quadratmeterpreis eine Beschränkung der Abschlussfreiheit darstellt.
OGH 25.3.2009, 3 Ob 22/09w
§ 4 Abs 2 MaklerG; § 18 MaklerG
In seiner Entscheidung hatte der OGH zu beurteilen, ob eine zwingende Bindung des Auftraggebers an einen bestimmten Quadratmeterpreis eine Beschränkung der Abschlussfreiheit darstellt.
OGH 25.3.2009, 3 Ob 22/09w