§ 1299 ABGB
Gegenständliche Entscheidung widmete sich der Frage, unter welchen Voraussetzung einen Immobilienmakler keine Nachforschungspflicht betreffend eine außerbücherliche Servitut trifft, obwohl im Kaufvertrag die Freiheit von außerbücherlichen so wie bücherlichen Servituten zugesichert wurde.