§ 20 Abs 1 WEG; § 20 Abs 6 WEG
Der Gerichtshof untersucht iZm dieser Entscheidung, ein allfälliges Vorliegen eines Insichgeschäfts, für den Fall, dass die Verwalterin namens der Eigentümergemeinschaft eine Erklärung der Vertragsübernahme, betreffend ein der Verwaltung der Liegenschaft dienendes Konto abgibt; insbesondere, wenn die Verwalterin selbst an der Transaktion beteiligt ist.