vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E 69 Außerkrafttreten des Räumungstitels wegen verspäteter Exekutionsführung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/69immolex 2007, 149 - 150 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 575 Abs 2 ZPO

Die Frist des § 575 Abs 2 ZPO wird erst mit nach Ablauf der angeführten Räumungsfrist in Gang gesetzt.

OGH 13.09.2006, 3 Ob 124/06s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!