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E 61 Stellplatz-Ausgleichsabgabe (NÖ) - Zusätzlicher Bedarf an Abstellplätzen bei Änderungen des Verwendungszwecks des Gebäudes; Bauherr ist Abgabenschuldner

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/61immolex 2007, 125 - 126 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 41 Abs 1 nö BauO 1996; § 25 nö BauO 1996

Der VwGH nimmt zur Erweiterung der Pflicht zur Errichtung von Pkw-Abstellplätzen bei Verwendungsänderungen des Gebäudes Stellung und erläutert, dass jene Person, die die Verwendungsänderung meldet, zur Entrichtung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe verpflichtet ist.

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