§ 41 Abs 1 nö BauO 1996; § 25 nö BauO 1996
Der VwGH nimmt zur Erweiterung der Pflicht zur Errichtung von Pkw-Abstellplätzen bei Verwendungsänderungen des Gebäudes Stellung und erläutert, dass jene Person, die die Verwendungsänderung meldet, zur Entrichtung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe verpflichtet ist.