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E 60 Nachweis der Zahlung der Entschädigungssumme

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/60immolex 2007, 124 - 125 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 31 GBG

Die Einverleibung einer im Rahmen einer Enteignung begründeten Tunnelservitut setzt den Nachweis der Zahlung oder Hínterlegung der Entschädigungssumme voraus. Bei Überweisung der Entschädigung an den Rechtsvertreter, muss die Quittung die beglaubigte Unterschrift des Rechtsvertreters aufweisen.

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