§ 1318 ABGB; § 18 Abs 3 WEG
Der OGH nimmt zur Verantwortlichkeit der Eigentümergemeinschaft für die gefährliche Verwahrung von Wasser in einem veraltetem Abwassersystem Stellung.
OGH 29.08.2006, 5 Ob 162/06v
§ 1318 ABGB; § 18 Abs 3 WEG
Der OGH nimmt zur Verantwortlichkeit der Eigentümergemeinschaft für die gefährliche Verwahrung von Wasser in einem veraltetem Abwassersystem Stellung.
OGH 29.08.2006, 5 Ob 162/06v