§ 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002; § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002; § 17 WEG 2002
Der OGH erörtert, dass der Umbau einer Veranda zum Wintergarten keine verkehrsübliche Änderung des Wohnungseigentumsobjekts darstellt und legt dar, dass die erstmalige Festlegung einer Benützungsregelung durch den Außerstreitrichter das Vorliegen wichtiger Interessen nicht voraussetzt.