§ 12a Abs 3 MRG
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage der Mietzinsanhebung infolge eines Wechsels der Gesellschafter in der Mietergesellschaft. Wann ist eine solche Mietzinsanhebung möglich? Was ist unter einem " Machtwechsel" zu verstehen? Der OGH hatte sich zu den Voraussetzungen zu äußern.