§ 12a Abs 3 MRG
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage der Mietzinsanhebung infolge Machtwechsel beim Mieter. Entscheidende Frage war, ob eine Mietzinsanhebung auch dann zulässig ist, wenn der Mieter das Unternehmen im Bestandobjekt gar nicht selbst betreibt, sondern er es an einen Dritten verpachtet hat.