§ 30 Abs 2 Z 4 2. Fall MRG; § 863 ABGB
Der OGH nimmt zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Untermietzinses Stellung und erläutert, dass nicht von einem schlüssigen Verzicht auf den Kündigungsgrund ausgegangen werden kann, sofern der Vermier die Höhe des tatsächlich gezahlten Untermietzinses nicht kennt.