§ 30 Abs 2 Z 4 MRG
Der OGH nimmt zur Bemessung des zulässigen Entgelts und des angemessenen Gewinns bei nur noch geringfügigem Restnutzungswert der vom Untermieter bereitgestellten Einrichtungsobjekte Stellung.
OGH 8.3.2007, 7 Ob 42/07p
§ 30 Abs 2 Z 4 MRG
Der OGH nimmt zur Bemessung des zulässigen Entgelts und des angemessenen Gewinns bei nur noch geringfügigem Restnutzungswert der vom Untermieter bereitgestellten Einrichtungsobjekte Stellung.
OGH 8.3.2007, 7 Ob 42/07p