§ 30 Abs 2 Z 3 2. und 3. Fall MRG
Ein Getränkeautomatenaufsteller, dessen Gerät durch den Geschäftsführer einer Mieterin wiederholt Schaden zugefügt wurde, kann als Mitbewohner bzw " im Haus wohnende Person" qualifiziert werden.
§ 30 Abs 2 Z 3 2. und 3. Fall MRG
Ein Getränkeautomatenaufsteller, dessen Gerät durch den Geschäftsführer einer Mieterin wiederholt Schaden zugefügt wurde, kann als Mitbewohner bzw " im Haus wohnende Person" qualifiziert werden.