§ 1 Abs 1 MRG; § 30 Abs 1 MRG
Der OGH prüft, ob die Vermietung von Freiflächen zum Zweck der Schrottlagerung als Geschäftsraum- oder als Flächenmiete einzustufen ist und erläutert, welchen Einfluss Nebengebäude für den Qualifikationsvorgang entfalten.