§ 12a Abs 2 MRG
Der OGH erörtert, dass bestimmte Branchen (im konkreten Fall ein Buchhandel, der sich auf den Vertrieb fremdsprachiger und juristischer Literatur spezialisiert) keinen Anspruch auf eine Mietzinsminderung nach § 12a Abs 2 MRG haben.
OGH, 10.10.2005, 5 Ob 168/05z