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Mietzinsanhebung wegen Unternehmensveräußerung - Spaltung zur Aufnahme

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2006/83immolex 2006, 182 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 12a Abs 1 MRG; § 17 SpaltG; § 1 SpaltG

Da eine Spaltung zur Aufnahme die Universalsukzession zur Folge hat, ist die Erhöhung des Hauptmietzinses wegen Unternehmensveräußerung nicht zulässig.

OGH, 02.02.2005, 9 Ob 103/04v

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