§ 16 EStG 1988; § 20 Abs 1 EStG 1988; § 26 EStG 1988
Der VwGH nimmt Stellung zur Beurteilung der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung und erörtert, dass die aufgewendeten Kosten für ein Arbeitszimmer eines Berufsmusikers als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, wenn die Berufsausübung tägliches Training erfordert und vom Arbeitgeber keine Übungsräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.