§ 24 Abs 6 WEG; § 29 Abs 1 WEG 2002
Die Anfechtung eines Beschlusses über die Festlegung eines Benützungsentgelts ist ohne Einhaltung der Fristen des § 24 Abs 6 WEG 2002 oder § 29 Abs 1 WEG 2002 zulässig, wenn dieser nicht einstimmig gefällt wurde.
OGH 10.05.2005, 5 Ob 4/05g