§ 384 Abs 2 EO; § 384 Abs 3 EO
Ein im Zuge eines Provisorialverfahrens verfügtes richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot schließt nachrangige Einverleibungen nicht aus.
OGH 05.04.2005, 5 Ob 24/05y
§ 384 Abs 2 EO; § 384 Abs 3 EO
Ein im Zuge eines Provisorialverfahrens verfügtes richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot schließt nachrangige Einverleibungen nicht aus.
OGH 05.04.2005, 5 Ob 24/05y