§ 18 Abs 1 Z 3 WEG; § 23 Abs 4 WEG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Recht eines WE-Bewerbers, für den im Grundbuch die Zusage der Einräumung des WE-Rechts angemerkt ist, das Individualrecht auf Abberufung des Verwalters wegen grober Vernachlässigung seiner Pflichten geltend machen zu können.